Neuigkeiten
Änderung des Punktesystems
Anstatt der 18 Punkte werden es jetzt nur noch 8 Punkte sein und die Vergabe der Punkte hat sich auch verändert. Nur Verkehrsdelikte, die zu einer Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr führen, werden im Fahreignungsregister (ehemals Verkehrszentralregister) geahndet.
Desweiten ist das System in Stufen aufgeteilt:
1-3 Punkte: Vormerkung (mit keinen weiteren Konsequenzen)
4-5 Punkte: Ermahnung (es folgt eine gebührenpflichtige Ermahnung und der Hinweis, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen – Abbau von 1 Punkt)
6-7 Punkte: Verwarnung (es folgt eine gebührenpflichtige Verwarnung. Es können keine Punkte mehr abgebaut werden!
8 Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis