Sonderfahrten
Was sind "Sonderfahrten" ?
Die Sonderfahrten sind Pflichtfahrstunden, die nach der Grundausbildung (also gegen Ende der Ausbildung) durchgeführt werden. Zu diesen Sonderfahrten gehören z.B. Autobahnfahrten, Überlandfahrten und Nachtfahrten.
Klasse B : 5x Überlandfahrt , 4x Autobahn , 3x Beleuchtungsfahrt
Klasse BE : 3x Überlandfahrt , 1x Autobahn , 1x Beleuchtungsfahrt
Klasse A direkt: 5x Überlandfahrt , 4x Autobahn , 3x Beleuchtungsfahrt -
bei Vorbesitz von A1 3x Überlandfahrt , 2x Autobahn , 1x Beleuchtungsfahrt
Klasse A begrentzt: 5x Überlandfahrt , 4x Autobahn , 3x Beleuchtungsfahrt -
bei Vorbesitz von A1 3x Überlandfahrt , 2x Autobahn , 1x Beleuchtungsfahrt
Klasse A1 : 5x Überlandfahrt , 4x Autobahn , 3x Beleuchtungsfahrt
Klasse AM : - keine -
Jetzt kommt die neue Besonderheit des Stufenführerscheins:
Wer die Klasse A erwerben will und zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 ist, der benötigt keine Sonderfahrten! Er muss auch keine theoretische, sondern nur eine praktische Prüfung ablegen.
Wer die Klasse A2 erwerben will und zwei Jahre im Besitz der Klasse A1 ist, der benötigt keine Sonderfahrten! Er muss auch keine theoretische, sondern nur eine praktische Prüfung ablegen.
Wieviele "normale" Fahrstunden muß ich machen ?
"Normale" Fahrten sind im Gegensatz zu den "Sonderfahrten" nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie dienen zum Vertrautmachen mit dem Auto, Straßenverkehr u.s.w. Das eigentliche Ziel ist ja nicht der Führerschein, sondern daß eigenständige bewältigen des Straßenverkehrs. Wie schnell das jemand lernt ist immer unterschiedlich ...