Klasse BE
Mindestalter: 18 Jahre / Vorbesitz: Klasse B notwendig.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Klasse B96 (keine Fahrerlaubnisklasse – Schlüsselnummer)
Mindestalter: 18 Jahre / Vorbesitz: Klasse B notwendig.
Kombination der Klasse B, Kraftfahrzeug mit Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3500kg und 4250kg.