Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre / direkter Erwerb / Beinhaltet: AM & A1
Bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A1 (beim Stufenführerschein ist nur ein praktische und keine theoretische Prüfung notwendig)!
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.